Allgemeine Geschäftsbedingungen
Data1MEDIA Schiestl
A. Allgemeine Bestimmungen
A1) Preisangebote / Lizenzgebührenangebote
Preisangebote bzw. Lizenzgebührenangebote verstehen sich freibleibend aufgrund der derzeitigen Hard- und Softwarepreisliste. Irrtum vorbehalten.
Erforderliche Genehmigungen für Outdoor-Displays und LED-Outdoor-Walls sind vom Auftraggeber einzuholen.
Aufträge gelten als angenommen und bindend, wenn sie von IT EDV Schiestl bestätigt bzw. mündlich vereinbart werden.
A2) Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Liefertermine gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
Alle Preise verstehen sich exklusive 20 % MwSt.
A3) Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag netto Kassa bei Erhalt der Faktura, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, zahlbar.
Bei Display-Stelen und Werbeseiten bzw. Webseiten erfolgt eine Abbuchung vom Konto des Kunden.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen zu verrechnen.
Gutschriften bzw. Guthaben können ausschließlich gegen Waren eingelöst werden. Eine Einlösung für Technikereinsätze sowie Anfahrten ist nicht möglich.
A4) Stornierung
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
Ist der Auftragnehmer mit einer Stornierung einverstanden, so hat er das Recht, neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
A5) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag gilt Zell am Ziller als vereinbart.
B. Software / Marketing – Werbeseiten und Präsentationen
B1) Programmnutzung
Die Dokumentationen und Programme sind urheberrechtlich geschützt.
Dem Kunden (Lizenznehmer) ist es untersagt, Programme, Daten und Dokumentationen zu ändern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.
Die Verwendung der Programme oder Werbeseiten auf mehreren Rechnern innerhalb eines Unternehmens oder eines Firmenzusammenschlusses ist nur zulässig, wenn mit IT EDV Schiestl eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen oder einer sonstigen Verletzung des Urheberrechts verpflichtet sich der Lizenznehmer (Kunde/Benutzer) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der 10-fachen Lizenzgebühr des Programms bzw. des entsprechenden Aufwandes, mindestens jedoch EUR 10.000,00.
Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
B2) Gewährleistung
Die Programme bzw. Werbeseiten sowie Displays werden vor der Auslieferung sorgfältig geprüft.
Für die ordnungsgemäße Installation sowie das Überspielen bzw. Einspielen auf den Datenträger übernehmen wir befristet auf drei Monate ab Rechnungsdatum eine Garantie.
Ersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn der Datenträger bzw. das Display unsachgemäß benutzt oder durch Gewalteinwirkung beschädigt wurde. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Für eine unrichtige oder unsachgemäße Anwendung übernehmen wir keine Gewährleistung. Eine Haftung für Schäden aufgrund unrichtiger oder unsachgemäßer Anwendung ist ausgeschlossen.
B3) Softwarepflegevereinbarung / Werbeseitenverlängerung / Wartung Terminal und Display
Nach dem derzeitigen Stand ist der Abschluss folgender Vereinbarungen obligatorisch:
- Softwarepflegevereinbarung: EUR 790,00 pro Jahr
- Wartung Terminal, Stele bzw. Display: EUR 860,00 pro Jahr
- Webseiten: EUR 680,00 pro Jahr
- Werbeseiten: EUR 680,00 pro Jahr
Die Vereinbarungen sind für die ersten zwei Jahre, bei Werbeseiten für drei Jahre, obligatorisch.
Einen Übergang zur reinen Stundenverrechnung behält sich IT EDV Schiestl vor.
Erstellung und Einspielung sowie Speicherplatz, Fernwartung und Zeitschaltungen werden nach Aufwand verrechnet. Der derzeitige Stundensatz beträgt EUR 105,00.
Die Softwarepflege und Wartung der Werbeseiten beinhaltet die laufende Betreuung sowie Updates auf den neuesten Stand.
IT EDV Schiestl behält sich vor, Programme und Werbeseiten zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen oder vollständig neu zu organisieren.
Für die Leistungen sind die jeweiligen Jahresbeträge bzw. vereinbarten Beträge im Voraus zu bezahlen.
Die Vereinbarungen müssen mindestens drei Monate vor deren Beendigung schriftlich per Einschreiben gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die jeweilige Vereinbarung um ein weiteres Jahr.
B4) CMS – Digital-Signage-Lizenzen
Vertragslaufzeit und Zahlungsbedingungen für CMS Digital Signage Cloud-Lizenzen
Der Vertrag über die Nutzung der CMS Digital Signage Cloud-Lizenz pro Display wird für eine feste Erstlaufzeit von drei (3) Jahren geschlossen.
Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder zum Ende des jeweiligen Verlängerungsjahres schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
Die anfallenden Gebühren betragen EUR 19,50 pro Display und Monat.
C. Hardware und allgemeine Informationen
C1) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Lieferung der Ware durch IT EDV Schiestl auf den Käufer über.
C2) Eigentumsvorbehalt
IT EDV Schiestl behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung vor.
Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum.
Im Fall eines auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.
C3) Abnahme
Soweit IT EDV Schiestl die Produkte bzw. Werbeseiten installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation am Aufstellungsort von IT EDV Schiestl durchgeführt.
Der Käufer ist berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen.
Nach der Funktionsprüfung teilt IT EDV Schiestl dem Käufer die Betriebsbereitschaft des Produktes bzw. der Werbeseite mit.
C4) Gewährleistung
IT EDV Schiestl gewährleistet, dass die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind.
IT EDV Schiestl verpflichtet sich, fehlerhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen.
Werden Erzeugnisse nicht vertragsgemäß geliefert, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Ansprüche für die weitere Abwicklung.
Im Vertragsverhältnis gegenüber Unternehmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelrüge sowie eine absolute Frist von sechs Monaten für das Aufzeigen verdeckter Mängel.
In beidseitigen Unternehmensgeschäften gilt eine Anwendung der Bestimmungen zur Beweislastumkehr als ausgeschlossen.
C5) Schadenersatzansprüche und Haftung
Schadenersatzansprüche gegen IT EDV Schiestl sowie deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind – gleich aus welchem Rechtsgrund, beispielsweise aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung – insbesondere auch für indirekte Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen.
Wir übernehmen auch keine Haftung für die Datensicherung bzw. für Daten.
Dies gilt nicht, soweit im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Installationen von Indoor-Displays (Schaufenster), LED- und LCD-Displays benötigen nach derzeitigem Stand keine Genehmigung. Der Kunde ist für die Prüfung und Einhaltung allfälliger behördlicher oder sonstiger Genehmigungspflichten selbst verantwortlich.
Eine Rücknahme von LED- und LCD-Displays ist daher nicht möglich.
Datenschutz
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
E-Mail: office@data1.at
Weitere Informationen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
